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FAQs

Was versteht man unter elektronischer Kommunikation im Sinne der ePrivacy-Verordnung?

Elektronische Kommunikation bezieht sich auf jeglichen Austausch oder jede Übertragung von Daten über elektronische Kommunikationsnetze. Dazu gehören nicht nur E-Mails und Instant Messaging, sondern auch die Kommunikation über soziale Medien und andere Online-Plattformen. Die ePrivacy-Verordnung zielt darauf ab, die Vertraulichkeit und Sicherheit dieser Kommunikationsformen zu gewährleisten, indem sie spezifische Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten und die Privatsphäre der Nutzer vorsieht.

Wie unterscheidet sich die ePrivacy-Verordnung von der DSGVO?
Die ePrivacy-Verordnung und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergänzen sich gegenseitig, aber sie haben unterschiedliche Schwerpunkte. Die DSGVO bietet einen umfassenden Rahmen für den Datenschutz in der gesamten Europäischen Union (EU) und regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten in einem breiten Kontext. Im Gegensatz dazu konzentriert sich die ePrivacy-Verordnung spezifisch auf den Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation. Sie enthält detaillierte Vorschriften für die Nutzung von Cookies, den Schutz der elektronischen Kommunikation und andere spezifische Aspekte des Datenschutzes in der digitalen Welt.
Welche Pflichten ergeben sich für Unternehmen aus der ePrivacy-Verordnung?
Für Unternehmen resultieren aus der ePrivacy-Verordnung mehrere spezifische Pflichten:

  • Einholung der Einwilligung: Unternehmen müssen eine ausdrückliche Einwilligung von den Nutzern einholen, bevor sie Cookies oder ähnliche Tracking-Technologien einsetzen können.
  • Schutz der Kommunikation: Unternehmen sind verpflichtet, die Vertraulichkeit und Sicherheit der elektronischen Kommunikation zu gewährleisten. Dies umfasst sowohl den Inhalt als auch die Metadaten der Kommunikation.
  • Anpassung der Privatsphäre-Einstellungen: Nutzern muss die Möglichkeit gegeben werden, ihre Privatsphäre-Einstellungen einfach anzupassen, um eine größere Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu ermöglichen.

Diese Pflichten betonen die Wichtigkeit des proaktiven Datenschutzmanagements durch Unternehmen und die Notwendigkeit, Datenschutzpraktiken kontinuierlich zu überprüfen und zu verbessern, um den Anforderungen der ePrivacy-Verordnung gerecht zu werden.

Karl Pusch

Karl Pusch ist ein Experte für Datenschutzlösungen mit über 20 Jahren Erfahrung. Er unterstützt Unternehmen dabei, Datenschutzrisiken zu minimieren und bietet Dienstleistungen wie Datenschutz-Audits und Risikobeseitigung an. Mit mehr als 140 beratenen Unternehmen verfügt er über umfassendes Wissen, um Firmen zukunftssicher im Datenschutz zu machen.

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